Weitere Hürden für CETA
Ist der Weg für Ceta nach dem Kompromiss in Belgien nun frei? Noch nicht, denn es gilt weitere Stufen zu erklimmen. Die belgischen Regionalparlamente müssen zustimmen, dann die EU-Staaten sowie Kanada und nach der Unterzeichnung sämtliche nationalen Parlamente der EU-Mitgliedsstaaten. Damit aber nicht genug: Nach Auffassung von Rechtsexperten muss dem Ceta-Abkommen neben dem Bundestag auch der Bundesrat zustimmen, damit es in Deutschland ratifiziert werden kann. Bislang ist unklar, in welcher Form die Länderkammer in den Prozess eingebunden wird.

Die Zustimmung der Bundesländer zum umstrittenen Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada sei "zwingend nötig", sagte der Rechtswissenschaftler Ulrich Karpen von der Universität Hamburg. Schließlich müssten die Länder die ausgehandelten Gesetze in eigener Regie selbst umsetzen, etwa Bestimmungen für die Landwirtschaft oder den Verbraucherschutz. "Nach Artikel 77 und 84 des Grundgesetzes liegt deshalb ein Zustimmungsgrund vor", so Karpen. Sein Kollege Ulrich Haltern von der Universität Freiburg äußerte sich ähnlich. Laut Wirtschaftsministerium kann die Prüfung der verfassungsrechtlichen Verfahren erst beginnen, wenn der Vertragstext unterschrieben ist.

Für eine stärkere Beteiligung der Länderkammer spricht aus Halterns Sicht, dass teilweise Länderkompetenzen betroffen seien. Zudem müssten die Verwaltungsverfahren einheitlich geregelt werden. "Dies entspricht auch der bisherigen Praxis des Parlaments", sagte Haltern. Zuletzt sei auf diese Weise das Handelsübereinkommen zwischen der EU mit Kolumbien und Peru zustande gekommen. "Ceta geht inhaltlich weiter als dieses Übereinkommen, so dass der Bundesrat hier erst recht zustimmen muss", meinte der Rechtswissenschaftler. Der Jurist Matthias Ruffert von der Humboldt-Universität Berlin sieht das anders. "Ich halte es für kolossal falsch, sich darauf zu stützen, dass Länderkompetenzen von Ceta betroffen sind." Vielmehr vertrete der Bund, und nicht die Länder, Deutschland nach außen.

Der Bundesrat muss abwarten: "Wenn das Abkommen unterzeichnet ist und der Bundestag das Ratifizierungsgesetz beschließt, wird auch der Bundesrat daran beteiligt", sagte eine Sprecherin der Länderkammer. Dann legt die Bundesregierung fest, ob nach ihrer Sicht eine Zustimmung im Bundesrat nötig ist. [...]

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