Lüneburger Stadtrat positioniert sich!
Änderungsbeschluss:

Der Staat schützt in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen
Lebensgrundlagen im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch
die Gesetzgebung (siehe Artikel 20 a Grundgesetz).
Mensch und Umwelt müssen daher auch in der Region Lüneburg Vorrang haben.
Darum lehnen wir den Einsatz der Fracking-Methode zur Erdöl-und Erdgasgewinnung ab
und fordern ein „Fracking-Ausstiegs-Gesetz“.
Aus aktuellem Anlass, in Fortführung der Resolution des Lüneburger Kreistages vom
15.10.2012, fordert der Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz der Hansestadt
Lüneburg alle Lüneburger Mandatsträger/Innen in Bundes-und Landesparlamenten sowie
die HauptverwaltungsbeamtInnen aus der Region auf, verstärkt Einfluss im anstehenden
Gesetzgebungsprozess auf Bundesebene auszuüben, und zwar vor allem mit folgender
Zielsetzung:

1.Die Förderung von Erdgas und Erdöl mittels Fracking muss im Berg- und
   Wasserrecht grundsätzlich untersagt werden.

2. Der Einsatz von giftigen und wassergefährdenden Substanzen muss im
    Bundesberggesetz und im Wasserhaushaltsgesetz verboten werden.

3. Die UVP-Verordnung Bergbau muss im Sinne einer obligatorischen Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) geändert     werden.