Investorenschutz und Fracking

TTIP-Horror: Aktuelle Gesetzesvorlagen für Fracking

Genau die Art von Gesetz, nach dem ein auf “Investorenschutz” (zukünftig TTIP ICSID ?) spezialisierter Anwalt Ausschau halten würde, scheint ab sofort den Fracking Gesetzgebungsprozess zu durchlaufen. Ab 2018 geht´s los mit der “Expertenkommission” (welche Experten werden da reingewählt, und durch wen?). Bis dahin sollte TTIP auch verabschiedet und in Kraft sein.

Wir zitieren aus aktuellen Inhalten des Bundeswirtschaftsministeriums:

“Ab 2018 soll eine unabhängige Expertenkommission bestehend aus sechs Sachverständigen anerkannter Forschungseinrichtungen und Behörden überprüfen, ob kommerzielle Bohrungen genehmigt werden können. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Expertenkommission mehrheitlich die grundsätzliche Unbedenklichkeit hinsichtlich der Umweltauswirkungen bestätigt. Ob eine solche Genehmigung letztlich erteilt wird, liegt aber nach wie vor in der Verantwortung der zuständigen Bergbau- und Wasserbehörden der Länder.”

Beschließt also ein Bundesland über die Bergbau- oder Wasserbehörde das Fracking abzulehnen, ist der perfekte Klagegrund für sämtliche ausländischen Öl-Unternehmen gegeben, sobald TTIP in Kraft ist. Man muss nicht einmal vorhaben gewinnbringend bohren zu wollen. Es scheint so zu sein, dass man lediglich vorher Bohranträge stellt, die dann abgelehnt werden – und wunderbar…. der erfolgreichen Klage vor einem internationalen Privatgericht steht nichts mehr im Weg.

Ebenfalls ist dort dieses hoch interessante Zitat zu finden:


[...]


weiterlesen unter:


http://finanzmarktwelt.de/ttip-horror-aktuelle-gesetzesvorlagen-fuer-fracking-9152/