Kritiker warnen:
Das derzeit diskutierte neue Gesetz zur Öl- und Gasförderung (Frackinggesetz) schützt den Landkreis nicht vor den geplanten Fracking-Vorhaben. Zu diesem Ergebnis kommt die Bürgerinitiative „Kein Fracking in der Heide“ in einer Stellungnahme.
Hintergrund: Fracking in einer Tiefe unter 3.000 Metern soll durch das Gesetz verboten werden. Allerdings käme im Landkreis Harburg die umstrittene Technik in einer Gesteinsschicht zur Anwendung, die durch den Gesetzentwurf von dem Verbot ausgenommen ist. Somit steht (laut BI) den Fracking-Firmen „Kimmeridge Energy“ im Aufsuchungsfeld Oldendorf (u.a. Gemeinde Seevetal) und PRD im Aufsuchungfeld Sittensen (u.a Samtgemeinde Tostedt) die Anwendung der „Risiko-Technologie“ offen.
Der Gesetzesentwurf weise außerdem weitere Mängel auf: Äußerst kritisch werden die Regelungen zum Bestandsschutz gesehen. Demnach bleiben bestehende Bewilligungen und Betriebspläne auch dann in Kraft, wenn sie eindeutig gegen die Auflagen des neuen Gesetzes verstoßen. Gerade dieser Passus, den die Industrie dem Gesetzgeber offenbar direkt in die Feder diktiert hat, sei für den Landkreis Harburg ein besonderes Problem, weil hier viele alte Bewilligungen für verschiedene Rohstofffirmen vorlägen. Als eine besondere Gefahr sieht die BI, das im Kreis praktizierte Durchstoßen (Durchteufen) von für die Grundwassernutzung wichtigen „eiszeitlichen Rinnen“ bei Bohrungen. Diese Praxis bleibe durch den Bestandsschutz weiter erlaubt, obwohl das neue Gesetz sie wegen der Gefährdung des Grundwassers verbiete.
Als „verhängnisvolle Entscheidung“ bezeichnete die BI, dass Fracking im Gesetz nur auf Flora-Fauna-Habitat-Flächen und in Naturschutzgebieten kategorisch ausgeschlossen wird, nicht aber auf Flächen, die anderen öffentlichen Belangen gewidmet sind.

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