Während Bundesländer und Verbände am heutigen Freitag die letzte Chance haben, ihre Stellungnahmen zu dem de-facto-Fracking-Erlaubnisgesetz-Konvolut einzureichen, macht die Bundestagsfraktion von Die Linke. Nägel mit Köpfen und fordert ein bundesgesetzliches Fracking-Verbot.
Aufgrund der Risiken und negativen Auswirkungen wie
– die Verunreinigung des Grund- und Trinkwassers durch Chemikalien,
Methan oder Lagerstättenwasser. Diese können durch Unfälle, natürliche
oder künstlich geschaffene Wegsamkeiten im Untergrund sowie undichte
Bohrlochabdichtungen und Zementummantelungen an die Oberfläche und in
das Grundwasser gelangen. Insbesondere die Zementummantelungen sind
aufgrund des hohen Drucks starken Belastungen ausgesetzt und
dementsprechend fehleranfällig;
- der bei der Förderung anfallende Flowback aus Lagerstättenwasser und
Frac-Flüssigkeit, welcher neben Chemikalien des Frack-Vorgangs häufig
unter anderem radioaktive Isotope, Quecksilber und Benzol enthält. Die
Entsorgung ist ungeklärt und unfallträchtig;
- unkontrollierbare und klimabelastende Methan-Austritte aus Bohrleitungen oder Rissen im gashaltendem Gestein;
- die Gefahr von durch Fracking oder die Verpressung von Lagerstättenwasser in sogenannte Versenkbohrungen ausgelöste Beben;
- ein im Vergleich zur Förderung von Erdgas aus konventionellen Lagerstätten deutlich höherer Flächenbedarf;
– eine hohe Lärm- und Luftbelastung der Anwohnerinnen und Anwohner; ein
hohes Verkehrsaufkommen, insbesondere während des Frack-Vorgangs; eine
erheblich geringere Bohreffizienz mit einem Vielfachen an Bohraufwand
für eine vergleichbare Gasmenge. Das Umweltbundesamt geht in seinem
zweiten Gutachten zu Fracking von einem Faktor 30 aus;
– die miserable Klimabilanz von Erdgas aus gefrackten unkonventionellen
Lagerstätten, welche schlechter als die von Erdgas aus konventionellen
Lagerstätten ist. [...]
Quelle:
http://www.gegen-gasbohren.de/2015/01/23/linke-im-bundestag-beantragen-verbot-von-fracking-in-deutschland/