Lüneburger Resolution gegen fracking

Lüneburger Resolution gegen Fracking

Vom Landesbergbauamt (LBEG) wurden norddeutschlandweit an internationale Mineralölkonzerne neue Aufsuchungserlaubnisse für Kohlenwasserstoffe erteilt. Dies sind Grundlage für eine spätere Ausbeutung von Gasvorkommen unter Einsatz der umstrittenen Gasfördermethode des „Hydraulic Fracturing“, kurz: Fracking.

Zahlreiche Studien belegen, dass das „Hydraulic Fracturing“ irreparable Schäden an Natur und Umwelt hervorruft.  Die Veränderung unterirdischer Tiefenstrukturen und eine Gefährdung für das Grundwasser durch das Einbringen giftiger Chemikalien, sowie die Versalzung von Grundwasseradern können ebenso wenig ausgeschlossen werden, wie das Auslösen seismischer Aktivitäten.  Dennoch werden Aufsuchungserlaubnisse selbst für senkungsgefährdete Gebiete, wie Lüneburg, erteilt.

Die weltweiten Erfahrungen der letzten Jahrzehnte zeigen, dass Konzerne und viele Regierungen nicht in der Verantwortung für die Bewahrung unserer Lebenswelt handeln, sondern ausschließlich zur Profitmaximierung.  Nachdem Erdoberfläche, Meere, Luft und Klima inzwischen durch rücksichtslose Ausbeutung mit all ihren Folgen unumkehrbar bedroht sind, geht es nun an die tiefen Schichten der Erde.  Die gefährlichen Folgen, die die gewaltsamen Methoden zur Ausbeutung letzter fossiler Reserven für die Millionen Jahre alten geologischen Strukturen und Zusammenhänge haben Werden, werden fahrlässig in Kauf genommen.  Dies ist in höchstem Maße verantwortungslos, unmoralisch und nicht hinnehmbar!

Wir fordern die gesetzliche Garantie des Vetorechtes der Unteren Wasserbehörden sowie die Umkehrung der Beweislast für den Schadensfall und schließen uns der Lünner Resolution an, die auf dem 1. Bundestreffen von über 35 Initiativen gegen Fracking verabschiedet wurde:

Erkundung, Aufsuchung und Förderung unkonventioneller Gas- und Ölvorkommen und Bohrungen zu sog.  wissenschaftliche Zwecke sind zu verbieten.

Hydraulic Fracturing bei Erschließung und Förderung von Gas oder Öl ist zu verbieten.

Die Verpressung von Lagerstättenabwasser unter der Erde ist sofort zu verbieten.

Das Bergrecht muss novelliert und dem Umweltministerium unterstellt werden.

Der Ausbau von regenerativer Energie muss Vorrang vor fossiler Energie haben.

Wasserrecht muss vor Bergrecht gehen.

Wir können ohne fossiles Gas leben, nicht aber ohne sauberes Wasser!