Das Landesverfassungsgericht in Schleswig hat Klarheit geschaffen: Verbote oder Genehmigungen von Fracking-Bohrungsanträgen sind Angelegenheit des Bundes. Das Land Schleswig-Holstein kann sich hier also nicht einschalten, wie es die Volksinitiative zum Schutz des Wassers (VI) von dem Gericht feststellen lassen wollte.
Die VI war davon ausgegangen, dass die Förderung von Gas und Öl mittels Fracking über das Landeswassergesetz verboten werden kann. Der Landtag hatte es aber abgelehnt, hier aktiv zu werden. Das Gericht betonte nun, die Entscheidung über solche Anträge sei eine bundeshoheitliche Aufgabe. Für Schleswig-Holstein ist das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie in Clausthal-Zellerfeld zuständig, das auch für Niedersachsen, Bremen und Hamburg als Genehmigungsbehörde fungiert.
In Ton-, Schiefer-, Mergel- und Kohleflözen ist Fracking in Deutschland untersagt. Bei Gesteinsarten wie Sandstein oder Zechsteinkarbonat dagegen ist das Verpressen eines Gemisches von Wasser, Sand und Chemikalien in großer Tiefe zur Förderung von Gas und Flüssigkeiten zulässig. Solche geologischen Formationen sind in Schleswig-Holstein verbreitet. Derzeit liegen für das Land zwar keine Anträge auf Förderung oder Erkundung vor. Doch der VI-Bevollmächtigte Reinhard Knof fürchtet, dass sich das schnell ändern könnte. Die VI-Aktivisten monieren, dass die Bevölkerung und betroffene Kommunen von Anträgen oft gar keine oder nur verspätete und bruchstückhafte Informationen erhalten, weil diese als Geschäftsgeheimnisse deklariert werden. [...]
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